Neue Triebfahrzeugführerscheine: erste Dokumente in Berlin übergeben

_C3_9Cbergabe_20Tfz-F_C3_BChrerscheinepropertyposterEBA-Präsident Gerald Hörster (links) überreicht die ersten Triebfahrzeugführerscheine. Foto: BMVBS

[4. Dezember 2012 (EBA)] Die Lokführer in Deutschland bekommen neue Führerscheine, die in ganz Europa anerkannt werden. Zusammen mit Klaus-Dieter Scheurle, Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, hat EBA-Präsident Gerald Hörster in Berlin die ersten neuen Dokumente an zwei Triebfahrzeugführer übergeben.

Die neuen Führerscheine sind europaweit gültig. „Die einheitlichen Zertifizierungsmaßstäbe sollen auch die Sicherheit auf der Schiene europaweit stärken“ sagte Hörster. Die neue Triebfahrzeugführerscheinverordnung (TfV) regelt auch die Anforderungen an Ausbildung und Prüfung von Lokführern und die Anerkennung von Ausbildungs- und Prüfungsorganisationen.

So müssen Anwärter etwa in der Regel mindestens 20 Jahre alt sein, um den Führerschein zu bekommen. Außerdem brauchen sie einen erfolgreichen Schulabschluss im Sekundarbereich I und müssen nachweisen, dass sie die erforderlichen Fachkenntnisse haben und gesundheitlich fit sind.

Der Lokführerschein ist nach der neuen Verordnung ein behördliches Dokument und wird durch das Eisenbahn-Bundesamt erteilt, erstellt wird er von der Bundesdruckerei. Die Gültigkeit des Führerscheins ist auf zehn Jahre begrenzt. Sie kann dann jeweils um weitere zehn Jahre verlängert werden.
Lokführer, die eine neue Fahrberechtigung beantragen und ausschließlich grenzüberschreitend arbeiten, benötigen den neuen Führerschein seit dem 29. Oktober 2011. Ab dem 29. Oktober 2013 müssen alle neuen Fahrberechtigungen nach der neuen Verordnung erteilt werden.

Das Eisenbahn-Bundesamt stellt allen betroffenen Antragstellern eine Verfahrensbeschreibung zur Verfügung, in der etwa das Verfahren für die Erteilung eines Triebfahrzeugführerscheins erläutert wird. Darüber hinaus wird erklärt, wie die Anerkennung von Ausbildungs- und Prüforganisationen abläuft sowie von Ärzten und Psychologen, welche die nach der TfV geforderten Tauglichkeitsuntersuchungen vornehmen. Die Vorschriften der TfV gelten für alle Eisenbahnen, die eine Sicherheitsbescheinigung oder eine Sicherheitsgenehmigung benötigen und sich auf öffentlichen Eisenbahninfrastrukturen bewegen

Quelle: Eisenbahn-Bundesamt 21/2011